Datenschutz ist Unternehmensschutz
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- Created on Monday, 07 May 2012 15:10
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In modernen Unternehmen ist Datenschutz mittlerweile Bestandteil der Corporate Identity und er kann zu einer vertrauensvollen Geschäftsbeziehung mit Kunden und Partnern genutzt werden.
Fast jedes Unternehmen und viele Behörden erheben, speichern und verarbeiten personenbezogene Daten, seien es Kunden- und Lieferantendaten oder aber auch die der eigenen Mitarbeiter.
Sind in Ihrem Unternehmen mehr als neun Mitarbeiter mit der IT-gestützten Bearbeitung solcher personenbezogenen Daten beschäftigt, ist gemäß § 4f Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ein Datenschutzbeauftragter (DSB) formell zu bestellen. Dieser muss außer der erforderlichen Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit auch die entsprechende Fachkunde besitzen.
Eine Nichtbeachtung dieser Pflicht kann mit Bußgeldern in Höhe bis 50.000 € und darüber hinaus geahndet werden. Die Aufsichtsbehörden nehmen ihre Pflichten ernst, tun Sie dasselbe. Wir helfen Ihnen.
